Fachbereich Verkehr

ÖPNV-Direktvergabe in Saarlouis und Saarbrücken

Pressemitteilung vom 25.04.2018
Symbolbild

Die Daseinsvorsorge ist gesichert. Rund 700 Beschäftigte können aufatmen. Die sog. Eigenwirtschaftlichkeit ist nicht möglich.

Das Warten in Saarlouis hat ein Ende. Nach der Direktvergabe des sog. „Linienbündel 1“ an die KVS GmbH, im Januar 2018, ist beim sog „Linienbündel 2“ erst gar kein Antrag eingereicht worden. Somit ist auch dort der Weg für eine sog. Direktvergabe und die damit verbundene Sicherung der 180 Arbeitsplätze ermöglicht worden.

In Saarbrücken hat die Saarbahn lange mit sich gerungen, ob sie einen eigenen sog. „eigenwirtschaftlichen Antrag“ einreichen soll. Dieser wäre mit einer Absenkung der Löhne und Gehälter für die Beschäftigten einhergegangen. Der Aufsichtsrat der Saarbahn, unter Leitung von Saarbrückens Oberbürgermeisterin Charlotte Britz, ist nun jedoch der Auffassung ver.dis gefolgt. Der sog. eigenwirtschaftliche Antrag wird nicht gestellt. Stadt und Land haben nun die Weichen gestellt, dass am 08. Mai der neue Nahverkehrsplan inkl. Vorabbekanntmachung mit Direktvergabe an die Saarbahn zum Tragen kommt.

„Nach langen und heftigen Auseinandersetzungen hat nun die Vernunft gesiegt. Wir können uns gemeinsam den Herausforderungen für einen guten und dauerhaften Nahverkehr in öffentlicher Hand stellen,“ so Christian Umlauf, zuständiger ver.di Gewerkschaftssekretär für den Verkehrsbereich.

Zum Hintergrund empfehlen wir folgende Seiten:
- http://rps.verdi.de/++co++82f9742e-e44c-11e5-b64f-525400438ccf
- https://verkehr.verdi.de/branchen/busse-und-bahnen/personenbefoerderungsgesetz-der-vorrang-eigenwirtschaftlicher-antraege

 

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