• dju in Rheinland-Pfalz-Saarland

    Presseausweis 2025

    Der Presseausweis ist ein wichtiges Dokument, um sich als hauptberuflich tätige Journalistin oder als Journalist erkennbar zu machen, auch wenn er seit 2009 ohne die Unterschrift der Innenminister ausgestellt wird. Gemeinsam hergestellt für dju, DJV, BDZV, VDZ, Freelens und VDS ist und bleibt er ein wichtiges Recherchewerkzeug für die Profis.

    Bild des PA
    © Dacke

Presseausweis 2025

ver.di / dju-Mitglieder aus Rheinland-Pfalz und dem Saarland müssen den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag an den ver.di Landesbezirk Rheinland-Pfalz-Saarland zu Händen Citlali Bernhardt senden (siehe Ansprechpartnerin rechts).

Ein Antrag nur per Mail ist wegen der dann fehlenden Unterschrift nicht möglich und verzögert die Bearbeitung.

Die Anträge können während des ganzen Jahres gestellt werden. Sie werden bearbeitet, sobald die entsprechende Überweisung (Für Autoschild bzw. Bearbeitungsgebühr für Nichtmitglieder - siehe unten) eingegangen ist.

Ausführliche Informationen bietet unser Merkblatt Presseausweis, das in der rechten Spalte heruntergeladen werden kann.

Voraussetzung für die Ausstellung eines Presseausweises ist die hauptberuflich journalistische Tätigkeit. Dabei ist es unerheblich, ob als fest angestellte Redakteurinnen und Redakteure oder freiberuflich tätige Journalistinnen und Journalisten gearbeitet wird. Studierende in Journalismusstudiengängen sowie Studierende anderer Fächer, die hauptberuflich journalistisch tätig sind, können ebenfalls einen Presseausweis beantragen (Nachweise erforderlich).
Der Presseausweis dient als Legitimation gegenüber Behörden und Polizei, Messegesellschaften und sonstigen Unternehmen. Auf der Rückseite steht deshalb der Hinweis: "Die Presse erfüllt eine öffentliche Aufgabe. Die Behörden sind nach Maßgabe der Landespressegesetze verpflichtet, den Vertretern der Presse die der Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgabe dienenden Auskünfte zu erteilen. Institutionen und Unternehmen werden gebeten, den Vertretern der Presse die der Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgabe dienenden Auskünfte zu erteilen."

Die stabile Plastikkarte im Scheckkartenformat ist markenrechtlich geschützt. Mit verschiedenen Sicherheitsmerkmalen wie Guillochendruck, Microschrift, Fluoreszenz, Hologramm u.a. versehen, wird sie jährlich neu mit wechselnder Farbgestaltung und groß aufgedruckter Jahreszahl ausgestellt. Dafür muss jährlich ein neuer Antrag gestellt werden. Auch wenn man schon Inhaber eines Presseauweises war, muss mit dem neuen Antrag die andauernde hauptberufliche journalistische Tätigkeit erneut nachgewiesen werden

Deine Ansprechpartnerin

Benötigte Unterlagen zur Ausstellung

  • Nachweis der hauptberuflichen Tätigkeit
  • ein Passbild
  • Bearbeitungsgebühren, die mit der Antragstellung fällig werden:

für Nicht-ver.di/dju-Mitglieder

  • Erstausstellung pro Kalenderjahr: 99,00 Euro (inkl. MWSt)
  • Neuausstellung im Geltungsjahr wegen Verlust oder Diebstahl: 49,50 Euro.

Das neue - ebenfalls jährlich wechselnde - Autoschild  kostet für alle - Mitglied oder nicht - 12,50 Euro pro Exemplar. Mehr dazu im ausführlichen Merkblatt Presseausweise.

Anträge bitte an presseausweise.rlpsaar@verdi.de richten

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