Tarifverhandlungen an der Universitätsmedizin Mainz gehen in die zweite Runde
Am kommenden Mittwoch, den 12. April 2023 um 13:00 beginnt die zweite Verhandlungsrunde zwischen der Gewerkschaft ver.di und der Universitätsmedizin Mainz. Beim Verhandlungsauftakt am 22.03.2023 legte der Arbeitgeber kein Angebot vor.
Um ihren Forderungen den entsprechenden Nachdruck zu verleihen, haben die Beschäftigten nach der erfolglosen ersten Verhandlungsrunde eine Unterschriftenpetition gestartet und werden diese zu Beginn der Verhandlungen um 13:00 Uhr am Haupteingang der Universitätsmedizin an den Klinikvorstand übergeben.
Bis Freitag den 07.04.2023 haben 4173 Beschäftigte der Universitätsmedizin -die deutliche Mehrheit der ca. 7350 nichtärztlich Beschäftigten*- nach der erfolglosen ersten Verhandlungsrunde innerhalb von zwei Wochen mit ihrer Unterschrift ihre Forderungen bekräftigt und klargemacht, dass sie bereit sind, dafür zu kämpfen.
„Das ist ein starkes und deutliches Zeichen der Beschäftigten in Richtung des Arbeitgebers, das zeigt, wie ernst es den Kolleginnen und Kollegen ist. Damit verbunden bestätigen die Kolleginnen und Kollegen außerdem ihre sehr hohe Bereitschaft, dafür im Ernstfall auch in den Arbeitskampf zu gehen. Sollte es also im Verlauf der zweiten Verhandlungsrunde weiterhin kein oder nur inakzeptable Angebote von der Arbeitgeberseite geben, ist mit Streiks an der Universitätsmedizin zu rechnen“, sagt Frank Hutmacher, ver.di-Fachbereichsleiter für das Gesundheitswesen in Rheinland-Pfalz-Saarland und Verhandlungsführer.
Ver.di fordert für alle Beschäftigten der Universitätsmedizin rückwirkend zum 01.01.2023 mit einer Laufzeit von 12 Monaten
Außerdem erwartet die Gewerkschaft:
Hintergründe zur Universitätsmedizin Mainz:
Die Universitätsmedizin Mainz fällt nicht unter einen Flächentarifvertrag. Mit den Tarifverhandlungen im Jahr 2012 wurde sie aus dem Tarifvertrag der Länder (TV-L) herausgelöst und die Beschäftigten werden seitdem nach einem eigenen Haustarifvertrag vergütet. *Die Beschäftigten im ärztlichen Dienst werden nach einem gesonderten Haustarifvertrag zwischen Marburger Bund und Universitätsmedizin vergütet.
Autorin: Silke Steetskamp, ver.di Landesbezirk Rheinland-Pfalz-Saarland, Fachbereich für Gesundheit, Soziale Dienste, Bildung und Wissenschaft, Stand: 11.04.2023