Unimedizin Mainz: Droht der unbefristete Streik?
Verhandlungen an der Universitätsmedizin Mainz gehen in die fünfte Runde. Bei ausbleibender Einigung droht ein unbefristeter Erzwingungsstreik.
Am Dienstag, den 30.05.2023 gehen die Tarifverhandlungen an der Universitätsmedizin Mainz in die fünfte und entscheidende Runde. Seit Verhandlungsbeginn am 22. März 2023 besserte die Universitätsmedizin auch nach vier erfolglosen Verhandlungsrunden ihr Angebot nicht nach. Daraufhin rief die Gewerkschaft ver.di die nichtärztlich Beschäftigten der Universitätsmedizin zu einem zweitägigen Warnstreik am 04. und 05. Mai 2023 auf. Mit einem Demonstrationszug von über 900 Streikenden zogen die Streikenden an diesen beiden Tagen über das Kliniksgelände und durch die Mainzer Innenstadt.
"Der Arbeitgeber hat am 30. Mai noch genau eine Chance. Liegt dann kein verhandlungsfähiges Angebot auf dem Tisch, wird ein unbefristeter Erzwingungsstreik nicht mehr zu verhindern sein", sagt ver.di-Verhandlungsführer Frank Hutmacher.
Die fünfte Verhandlungsrunde beginnt am Dienstag, den 30. Mai um 13:00 Uhr bis open end. Ab 16:00 Uhr sollen dann die ersten Ergebnisse / Angebote mit den Beschäftigten (Teamdelegierten) rückgekoppelt werden. „Kommt es am 30. Mai zu keiner Einigung, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass die 35-köpfige ver.di-Tarifkommission die Verhandlungen für gescheitert erklärt und die Durchführung einer Urabstimmung für einen Erzwingungsstreik beschließt“, so Hutmacher weiter.
Ver.di fordert für alle Beschäftigten der Universitätsmedizin rückwirkend zum 01.01.2023 mit einer Laufzeit von 12 Monaten
- die Erhöhung der monatlichen Grundvergütung (Tabellenentgelt) aller Beschäftigten um 550 Euro bei Vollzeitbeschäftigung (bei Teilzeitbeschäftigung entsprechend anteilig),
- Die Erhöhung der monatlichen Grundvergütung der Auszubildenden und Praktikant*innen um 275 Euro bei Vollzeitbeschäftigung (bei Teilzeitbeschäftigung entsprechend anteilig) und
- Einen Tarifvertrag zu einem Lebensarbeitszeitkonto
Außerdem erwartet die Gewerkschaft:
- eine Erhöhung des Zuschlags für Nachtarbeit von 25% auf 40%,
- eine Vereinbarung zum Einstieg in die Verhandlungen zur Verkürzung der wöchentlichen Arbeitszeit bei vollem Lohnausgleich für alle Beschäftigten und
- die Übernahme des 49 Euro-Tickets exklusiv für alle ver.di-Mitglieder an der Universitätsmedizin.
Die Universitätsmedizin bot jedoch bis dato lediglich eine dreistufige prozentuale Erhöhung der Tabellenentgelte an:
- 2% rückwirkend ab 01.01.2023,
- weitere 2% zum 01.06.2023 und
- weitere 2% zum 01.01.2024.
Beispielhaft würde dies für eine dreijährig ausgebildete Pflegefachperson mit zehnjähriger Tätigkeit einen monatlichen Brutto-Lohnzuwachs von 74,90 Euro zum 01.01.2023, von weiteren 76,40 Euro zum 01.06.2023 und von weiteren 77,92 zum 01.01.2024 bedeuten.
Für eine*n Auszubildende*n im dritten Ausbildungsjahr würde das zum 01.01.2023 einen Brutto-Vergütungszuwachs von dreimal etwa 30 Euro bedeuten. Diese*r käme also zum 01.01.2024 auf einen Brutto-Lohnzuwachs von ca. 90 Euro.
Autorin: Silke Steetskamp, Landesbezirk Rheinland-Pfalz-Saarland, Fachbereich Gesundheit, Soziale Dienste, Bildung und Wissenschaft, Kontakt: fb-c.rlpsaar@verdi.de, Stand: 23.05.2023