Mainz, 14.11.2023
ver.di Landesbezirk Rheinland-Pfalz-Saarland
Fachbereich für Gesundheit, Soziale Dienste, Bildung und Wissenschaft
P R E S S E I N F O R M A T I O N
DRK Rheinland-Pfalz will langjährige Rettungsassistent*innen nur unter schlechteren Arbeitsbedingungen weiterbeschäftigen. Gewerkschaft ver.di stellt sich gegen Schlechterstellung.
Gemäß des rheinland-rfälzischen Rettungsdienstgesetzes (RettDG) dürfen Rettungsassistent*innen (zweijährige Ausbildung) nach dem 31. Dezember 2023 nicht mehr in der Notfallrettung eingesetzt werden. Vor 10 Jahren im Jahr 2013 wurde das neue Berufsbild des Notfallsanitäters (dreijährige Ausbildung) eingeführt, um das des Rettungsassistenten zu ersetzen.
In der zehnjährigen Übergangsphase von 2013 bis heute konnten sich die Rettungsassistent*innen -auch beim DRK- innerhalb ihrer Arbeitszeit zum/zur Notfallsanitäter*in weiterbilden lassen.
Einige wenige Rettungsassistent*innen des DRK haben diese Weiterqualifikation aus unterschiedlichen Gründen nicht absolviert oder absolvieren können.
Das DRK in Rheinland-Pfalz hat nun entsprechend des Rettungsdienstgesetzes entschieden, dass die Rettungsassistent*innen, die die Weiterqualifizierung zum/zur Notfallsanitäter*in nicht absolviert haben, nach dem 31. Dezember 2023 nicht mehr in der Notfallrettung eingesetzt werden.
Allen betroffenen Beschäftigten wurde vom DRK ein Vergleich angeboten. Dieser beinhaltete eine Herabgruppierung der/des Rettungsassistent*in zum Berufsbild des/der Rettungssanitäter*in (dreimonatige Ausbildung) mit einer aufzehrenden Zulage. Diese Zulage wäre allerdings schon mit der nächsten anstehenden Tariferhöhung so gut wie abgeschmolzen. Einige betroffene Beschäftigte haben diesen Vergleich angenommen, andere wiederum nicht.
Diejenigen die nicht angenommen haben, haben nun vom Arbeitgeber Änderungskündigungen für ihre Beschäftigung als Rettungsassistent*in erhalten. Mit der Änderungskündigung beendet das DRK das aktuelle Arbeitsverhältnis als Rettungsassistent*in und unterbreitet gleichzeitig ein neues Angebot zur Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses als Rettungssanitäter*in. Hierzu laufen aktuell Verfahren zu deren Ausgang noch keine Informationen vorliegen.
Die ver.di Bundestarifkommission des DRK hat nun entschieden, auch bei verändertem Tätigkeitsfeld die Beibehaltung der bisherigen Eingruppierung der Rettungsassistent*innen zu fordern.
„Die Kolleginnen und Kollegen dürfen aus unserer Sicht nicht schlechter gestellt werden. Mit einer Vergütung der Rettungsassistent*innen, die zwischen des/der Rettungssanitäter*in und des/der Notfallsanitäter*in liegt, würde den Qualifikationsunterschieden Rechnung getragen werden. Die Verhandlungskommission wird diese Forderung bei den morgigen Verhandlungen mit der Bundestarifgemeinschaft des DRK in Mainz vorbringen“, sagt Frank Hutmacher, Leiter des Bereichs Gesundheit bei der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) in Rheinland-Pfalz und im Saarland.
Hintergrundinformationen zu den verschiedenen Berufsbildern im Rettungsdienst
Rettungsassistent*innen absolvierten eine zweijährige Ausbildung auf der Basis des Rettungsassistentengesetzes (RettAssG), das mit Wirkung vom 31. Dezember 2014 außer Kraft getreten ist. Seitdem werden keine Rettungsassistent*innen mehr ausgebildet. Die Aufgabe der Rettungsassistent*innen war die Wiederherstellung und Aufrechterhaltung von Vitalfunktionen bis zur Übergabe an eine*n Notarzt/Notärztin.
Durch das Notfallsanitätergesetz (NotSanG) vom 23. Mai 2013 wurde die Berufsbezeichnung des/der Notfallsanitäter*in eingeführt. Die Ausbildung zum/zur Notfallsanitäter*in umfasst eine dreijährige Ausbildung. Seither stehen dem Rettungsdienst noch höher qualifizierte Fachkräfte zur Verfügung, die auch für die Durchführung invasiver Maßnahmen ausgebildet werden, mit dem Ziel, die Qualität der präklinischen Versorgung von Notfallpatienten noch weiter zu verbessern.
Rettungssanitäter*innen absolvieren eine dreimonatige Ausbildung (520 Stunden) und unterstützen Notfallsanitäter*innen und Notärzt*innen.
Inhaltliche Rückfragen:
Frank Hutmacher
Landebezirksfachbereichsleitung
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Landesbezirksleiter
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